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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Auftragsbestätigungen und Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Aufnahme im Veranstaltungsvertrag maßgebend. Unsere Angebote verstehen sich immer freibleibend. Die im Angebot aufgeführten geschätzten Gesamtkalkulationen sind unverbindlich. Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter zum Beispiel bei Ausschreibungen ausgearbeitet, haften wir für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben und Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und
Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

2. Leistungsumfang
Sind im Veranstaltungsvertrag Leistungen pro Person benannt, verpflichtet sich der Kunde die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis
spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin oder dem Liefertag verbindlich in Textform mitzuteilen. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen, die pro Person berechnet werden, erfolgt auf der Grundlage der zuletzt fristwahrend genannten Personenzahl, bzw. wenn keine Mitteilung fristwahrend erfolgt, auf Grundlage der im Veranstaltungsvertrag / Auftragsbestätigung genannten Zahl. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Die im Veranstaltungsvertrag / Auftragsbestätigung vereinbarte Personen- / Teilnehmerzahl ist die Kalkulationsbasis der vereinbarten Preise. Eine Reduzierung ist im Rahmen der weiteren Planung nur einmal und maximal um 10% der vertraglich vereinbarten Anzahl kostenfrei möglich. Die Produktbilder in unseren Präsentationen sind beispielhaft. Je nach Marktlage und Verfügbarkeit behalten wir uns vor, einzelne Produkte durch gleichartige Waren gleicher Menge zu ersetzen. Bei Weinen sind Jahrgangs Veränderungen möglich. Ferner kann es vorkommen, dass auf Bildern von Veranstaltungsräumen sowie Produktabbildungen auch Dekorationsartikel gezeigt werden; diese sind nur als Dekoration zu
sehen und gehören, soweit nicht anderes vereinbart, nicht zum Lieferumfang. Dekoration und Floristik kann im Rahmen der Veranstaltungsplanung definiert werden. Sie muß extra bestellt und beauftragt werden.

 

3. Fälligkeit und Verzug
Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.

 

4. Preise, Zahlung, Inkasso
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern im Angebot/Auftrag nicht anders ausgewiesen. Die Angebotspreise haben, sofern sie nicht als Einzelleistungen angefragt wurden, nur bei Erteilung des ungeteilten Auftrages Gültigkeit. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
Wurde die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden geleistet, können wir die Leistungserbringung verweigern.
Hierdurch ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als 4 Monate nach
Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5 % für uns erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes des Veranstaltungsvertrages / Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend, solange der Kunde keine abweichende Rechnungsanschrift mitgeteilt hat. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne unser Verschulden auf Kundenwunsch geändert werden müssen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung in Rechnung gestellt. Ist der Kunde eine Privatperson, sind uns mit Vertragszeichnung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.

 

5. Termine
Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit dem Kunden festgelegt. Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behalten wir uns das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern (z.B. bei höherer Gewalt wie Flut o.ä.). Ebenso behalten wir uns das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei
Zelt od. Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer od. des Equipment darstellen (z.B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch uns abgesagt werden bzw. es kann wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Wir sind für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich. Kurzfristig gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, umgesetzt, können aber nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernehmen wir keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, können wir zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.

 

6. Stornierung
Stornierung von Auftragsbestätigungen über Gruppenreservierungen in der Gastronomie: Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15%, in der Zeit von 30 Tagen bis 20 Tagen 30%, von 20 Tagen bis 10 Tagen 50%, von 10 Tagen bis 3 Tagen 70%, am 3. und 2. Tag 90% der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung an uns zu zahlen. Bei Stornierung am Tage vor dem oder am Veranstaltungstag ist die Vergütung in vereinbarter Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Stornierung von Veranstaltungsverträgen / Auftragsbestätigungen: Im Falle der Stornierung ausschließlich von den Leistungen Bewirtung sowie Catering, ohne dass Veranstaltungsräume Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, schuldet der Kunde eine
Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze: bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung 15% der vereinbarten Vergütung, bis 60 Tage vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Vergütung, bis 30 Tage vor der Veranstaltung 60% der vereinbarten Vergütung, bis 15 Tage vor der Veranstaltung 90% der vereinbarten Vergütung, bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements (Tagungen, Abendveranstaltungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen,
Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:

Bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 15% der
vereinbarten Vergütung, bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der
vereinbarten Vergütung, bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der
vereinbarten Vergütung, bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der
vereinbarten Vergütung, bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der
vereinbarten Vergütung, bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der
vereinbarten Vergütung, bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der
vereinbarten Vergütung, bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann
einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt. Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von uns bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch uns gilt als das Datum der Stornierung.

 

7. Transportkosten
Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

 

8. Gefahrübergang
8.1. Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der
Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden.

8.2. Eigenleistung insbesondere Dekoration & Speisen / Getränke: Alle selbst eingebrachten Gegenstände insbesondere Dekorationsmaterial, Blumenschmuck,
Mobiliar, Veranstaltungstechnik müssen den gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Versammlungsstätten Verordnung entsprechen. Ein Zertifikat über die Brandklasse B1 ist uns unaufgefordert vor zu legen. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht mitbringen. Die jeweilige Zustimmung kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, wie einer Servicegebühr und/oder eines Korkgeldes abhängen.

 

9. Mängel
Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch, anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

 

10. Bruch und Verlust
Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wiederhergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.

 

11. Schadenersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird.
Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht
vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.

 

13. Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände
Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten beweglicher Gegenstände gelten für eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben.

 

14. Pflichten des Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet bei der Anmietung von Veranstaltungsräumen und Inventar, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern, uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist. Er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen.
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder unsere Belange zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Vermieter aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung. Erfolgt dieses nicht haben wir das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

 

15. Besichtigungsrecht
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der
Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzunehmen.

 

16. Nutzung von Mietgegenständen
Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.

 

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und Gerichtsstand ist Hamburg. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 Abs. 1 Satz 2 genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.